Bestattungen in Essen – Im Trauerfall
Jemand ist gestorben.
Was jetzt zu tun ist.
Sie befinden sich gerade in einer Ausnahmesituation. Sie müssen nicht alles wissen und nicht alles sofort entscheiden. Ich begleite Sie — Schritt für Schritt, so lange Sie mich brauchen.
24 Stunden erreichbar
Sie müssen nicht alleine durch diese Zeit.
Rufen Sie mich an — ich erkläre Ihnen ruhig und ohne Druck, was als nächstes passiert. Hausbesuche in ganz Essen möglich.
Was tun im Sterbefall
Was jetzt zu tun ist –
in Ihrem eigenen Tempo.
Kein Mensch weiß automatisch, was nach einem Todesfall zu tun ist. Diese Schritte helfen Ihnen, einen klaren Kopf zu behalten — auch wenn es gerade alles andere als klar ist.
1. Arzt oder 112 rufen
Sofort
Verstirbt jemand zu Hause, verständigen Sie den Hausarzt oder — wenn nicht erreichbar — den Notruf 112. Ein Arzt muss den Tod offiziell feststellen und den Totenschein ausstellen. Das ist der erste und einzige Schritt, den Sie selbst einleiten müssen.
Stirbt jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim, übernimmt das dortige Personal die Benachrichtigung des Arztes.
2. Mich anrufen
Danach
Sobald der Totenschein ausgestellt ist, rufen Sie mich an: 0176 44549055. Ich bin 24 Stunden erreichbar — auch nachts, am Wochenende, an Feiertagen. Ab diesem Moment kümmere ich mich um alles.
Sie brauchen beim ersten Anruf noch keine Entscheidungen getroffen haben. Wir besprechen alles in Ruhe.
3. Angehörige informieren
wenn bereit
Informieren Sie enge Familienmitglieder und Freunde, wenn Sie sich dazu bereit fühlen. Es gibt keine Pflicht, das sofort zu tun. Manche Menschen brauchen zuerst einen Moment für sich — das ist absolut richtig so.
Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Es gibt keine richtige oder falsche Reihenfolge für die Anrufe.
4. Überführung des Verstorbenen
innerhalb 36 Stunden
Ich organisiere die würdevolle Abholung — aus dem Krankenhaus, dem Pflegeheim oder Ihrem Zuhause. Gesetzlich muss der Verstorbene innerhalb von 36 Stunden nach dem Tod in eine Leichenhalle überführt werden. Das übernehme ich komplett für Sie.
Ich komme zu jeder Tages- und Nachtzeit — auch am Wochenende und an Feiertagen.
5. Beratungsgespräch
in ruhe
Wir treffen uns — bei Ihnen zu Hause oder bei mir — und besprechen alle weiteren Schritte. Bestattungsart, Trauerfeier, Friedhof, Urne. Alles in Ihrem Tempo. Ich nenne Ihnen klare Kosten und helfe Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Hausbesuche sind kostenlos und möglich in ganz Essen und Umgebung.
6. Formalitäten & Behörden
Ich erledige das
Sterbeurkunde, Standesamt, zweite Leichenschau, Krematorium. All dies Nervenaufreibende, wie Behördengänge und Formalitäten, übernehme ich vollständig für Sie. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden.
Sie müssen keinen einzigen Behördengang selbst erledigen. Das ist meine Aufgabe.
„Ich habe selbst erlebt, wie überwältigend dieser Moment ist — wenn man gleichzeitig trauert und funktionieren soll. Genau deshalb bin ich Bestatter geworden. Damit Sie das nicht alleine tragen müssen.“
Sven Rudeck · Inhaber · Bestatter seit 2014
Unterlagen und Dokumente
Was Sie bereithalten sollten.
Für die Beantragung der Sterbeurkunde und alle weiteren Schritte benötige ich einige Originaldokumente des Verstorbenen. Sie müssen diese nicht sofort haben — bringen Sie mit, was Sie finden. Den Rest klären wir gemeinsam.
Immer benötigt
- ✓ Personalausweis oder Reisepass
- ✓ Geburtsurkunde
- ✓ Heiratsurkunde / Familienstammbuch
- ✓ Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
- ✓ Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk
- ✓ Krankenversicherungskarte
Falls vorhanden
- — Bestattungsverfügung oder Testament
- — Bestattungsvorsorgevertrag
- — Schwerbehindertenausweis
- — Rentenbescheid (Alters-, Witwenrente)
- — Mitgliedskarten (Vereine, Verbände)
- — Mietvertrag (für Kündigung)
- — Bankverbindungen / Kontovollmacht
- — Versicherungsunterlagen
Unsere Leistungen im Trauerfall
Überführung & Versorgung
- Abholung aus Zuhause, Krankenhaus oder Pflegeheim
- Würdevolle Überführung — 24h, diskret
- Hygienische Versorgung nach DIN EN 15 017
- Aufbahrung nach Ihren Wünschen
- Möglichkeit der Abschiednahme
Behörden & Formalitäten
- Beantragung der Sterbeurkunde
- Anmeldung beim Standesamt
- Organisation der 2. Leichenschau
- Koordination mit dem Krematorium
- Friedhofsanmeldung und Grabvergabe
- Abmeldung Krankenkasse & Rente
Trauerfeier & Abschied
- Planung der Trauerfeier nach Ihren Wünschen
- Trauerredner — konfessionell oder frei
- Musik, Floristik, Trauerdruck
- Urnenauswahl und Beisetzung
- Feuerbestattung, Baumbestattung, Seebestattung
Nachlass, Kündigungen
und was viele vergessen:
Einige wichtige Empfehlungen
Verträge kündigen
Nach einem Todesfall müssen verschiedene Verträge und Mitgliedschaften gekündigt und der Sterbefall bei verschiedenen Stellen gemeldet werden. Das klingt nach viel — ist es aber in den meisten Fällen nicht.
- Krankenkasse: Abmeldung des Versicherten
- Rentenversicherung: Rentenzahlungen einstellen lassen
- Versicherungen: Lebens-, Unfall-, Hausrat- etc. kündigen
- Bankkonten: Erbe nachweisen, Zugang klären
- Mietvertrag: Kündigung bei Vermieter
- Mitgliedschaften: Vereine, Zeitschriften, Streamingdienste
- Digitaler Nachlass: E-Mail, Social Media, Online-Konten
Erbschein & Testament
Liegt ein Testament vor, muss es beim Nachlassgericht eingereicht werden. Das Gericht eröffnet das Testament und benachrichtigt die Erben. Ein Erbschein weist Sie gegenüber Banken und anderen Stellen als rechtmäßige Erben aus.
Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft: zuerst Kinder und Ehepartner, dann Eltern und Geschwister.
Sterbegeld & finanzielle Unterstützung
Viele wissen nicht: Bestattungskosten können steuerlich geltend gemacht werden (außergewöhnliche Belastungen). Außerdem gibt es in manchen Fällen Ansprüche auf Sterbegelder aus Versicherungen oder Sozialhilfe. Sprechen Sie mich darauf an — ich helfe Ihnen, diese Möglichkeiten zu prüfen.
